Bei der Körung handelt es sich um eine Selektionsentscheidung für die Eintragung männlicher Zuchttiere in eine Abteilung des Zuchtbuches in Abhängigkeit vom jeweiligen Zuchtprogramm. In die Entscheidung gehen ein: Merkmale der äußeren Erscheinung unter Berücksichtigung des Bewegungsablaufes, Ergebnisse anderer Leistungsprüfungen (soweit diese vorliegen), Zuchttauglichkeit und Gesundheit 

-> Wichtig:Vor den Vorstellungen zur Körung sind in allen Fällen elterliche Abstammungsüberprüfungen von den Köranwärtern durchzuführen. Dazu ist rechtzeitig (spätestens mit der Anmeldung) eine Haarwurzelprobe (ca.30 Mähnenhaare) vom Köranwärter sowie von der Mutter(sofern noch nicht DNA typisiert) an die Geschäftsstelle des Verbandes zu übersenden.

-> Um Ihren Hengst kören und eintragen zu lassen, ist die Mitgliedschaft im Rheinischen Pferdestammbuch e.V. Voraussetzung.
Sofern Sie noch kein Mitglied sind, so senden Sie uns bitte gemeinsam mit der Anmeldung zur Körung einen ausgefüllten Mitgliedsantrag zu.

Allgemeine Informationen zu den Körungen finden Sie in den nachfolgend aufgelisteten Dokumenten:

-> Anmeldeformular Körung 

-> Tierarztprotokoll Körung (am Tag der Körung nicht älter als 14 Tage)

-> Mitgliedsantrag

Hinweis: Für Shetland-, Connemara- und Welsh-Ponys gelten rassespezifische Tierarztprotokolle
-> Tierarztprotokoll Shetland Pony
-> Tierarztprotokoll Welsh Ponys
-> Tierarztprotokoll Connemara Ponys

Informationen zu den o.g. Veranstaltungen durch
Christina Gaube, Telefon 02166 6219111 E-Mail: cg@pferdezucht-rheinland.de

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