Hinweis:
Wenn Ihrem Hengst verpflichtende Untersuchungen fehlen, senden Sie uns bitte innerhalb von 3 Werktagen eine Haarwurzelprobe des Hengstes zu. (ca. 40 Schweif- oder Mähnenhaare)
Sofern die Mutterstute ebenfalls noch nicht DNA untersucht ist, benötigen wir auch hier eine Probe.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Hengst erst als gekört eingetragen wird, wenn alle verpflichtenden Untersuchungen abgeschlossen werden konnten.