Gemäß der Satzung hat der Verband ordentliche und außerordentliche Mitglieder, ordentliche Mitglieder können Personen werden, die beim Verband eingetragene bzw. noch einzutragende Zuchtpferde besitzen, außerordentliche Mitglieder können Freunde und Förderer der Pferdezucht werden, die ohne im Besitz eines Zuchtpferdes zu sein-, die Bestrebungen des Verbandes unterstützen.
Die Mitgliedschaft wird erworben durch eine schriftliche Beitrittserklärung unter Anerkennung der Satzung und Gebührenordnung. Jedes ordentliche Mitglied wird bzw. ist gleichzeitig Mitglied in einem Kreispferdezuchtverein .
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