Zucht
Deckscheine
Verwendung von Deckscheinen
Es werden Stutenbesitzern keine vorgefertigten Deckscheine mehr übersandt, d.h. die Hengsthalter müssen in der Geschäftsstelle entsprechende Blanko Deckscheine bestellen (Telefon: 02166-6219116 - Fax: 02166-6219120) und verwenden. Sollten Sie noch ältere Blanko Deckscheine (fünfstellig vornummeriert) in Ihrem Bestand haben, so können diese noch verwendet werden, da alle Blanko Deckscheine zeitlich unbefristet gültig sind. Achten Sie beim Ausfüllen der Deckscheinformulare bitte darauf, dass, wenn Stuten mit ausländischem Abstammungsnachweis bedeckt werden, Sie uns zusammen mit dem Deckschein auch eine Kopie des ausländischen Abstammungsnachweises übersenden. Jeder Hengsthalter ist verpflichtet, bis spätestens 31.Oktober der Geschäftsstelle des Rheinischen Pferdestammbuch e.V. die Bedeckungs/Besamungsmeldungen einzureichen. Wird diese Frist nicht eingehalten, so erfolgt gemäß der Beitrags-und Gebührenordnung die Berechnung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 100,00/Hengsthalter. Sollte Ihr Hengst in der abgelaufenen Decksaison nicht im Deck/Besamungseinsatz gewesen sein, so bitten wir Sie trotzdem um entsprechende Rückmeldung.
Wenn Sie an einer elektronischen Erfassung der Deckdaten interessiert sein, so setzen Sie sich bitte unter der o.g.Rufnummer mit Frau Leske zwecks näherer Erläuterung in Verbindung.
Körungen
-> Wichtig:Vor den Vorstellungen zur Körung sind in allen Fällen elterliche Abstammungsüberprüfungen von den Köranwärtern durchzuführen. Dazu ist rechtzeitig (spätestens mit der Anmeldung) eine Haarwurzelprobe (ca.30 Mähnenhaare) vom Köranwärter sowie von der Mutter(sofern noch nicht DNA typisiert) an die Geschäftsstelle des Verbandes zu übersenden.
-> Um Ihren Hengst kören und eintragen zu lassen, ist die Mitgliedschaft im Rheinischen Pferdestammbuch e.V. Voraussetzung.
Sofern Sie noch kein Mitglied sind, so senden Sie uns bitte gemeinsam mit der Anmeldung zur Körung einen ausgefüllten Mitgliedsantrag zu.
Allgemeine Informationen zu den Körungen finden Sie in den nachfolgend aufgelisteten Dokumenten:
Informationen zur Rheinischen Winterkörung 2024
Vorläufige Einteilung:
Samstag, 14.12.2024 - Hengste ohne verpflichtendes Freispringen
Sonntag, 15.12.2024 - Hengste mit verpflichtendem Freispringen
Anmeldeschluss: 29.11.2024
Wir behalten uns vor die Körung für alle Hengste auf den Sonntag zu legen, wenn die Anmeldezahlen dies zulassen.
Hierüber informieren wir nach dem Anmeldeschluss.
-> Tierarztprotokoll Körung (am Tag der Körung nicht älter als 14 Tage)
-> Mitgliedsantrag
Hinweis: Für Shetland-, Connemara- und Welsh-Ponys gelten rassespezifische Tierarztprotokolle
-> Tierarztprotokoll Shetland Pony
-> Tierarztprotokoll Welsh Ponys
-> Tierarztprotokoll Connemara Ponys
- Merkblatt Körung - NEU (PDF)
- Körordnung Rheinisches Pferdestammbuch e.V. (PDF) → Körordnung Ponyforum (PDF)
- Auszug aus der ZVO zur Vergabe von Hengstnamen bei Rh.Dt.Kaltblut/Haflinger/Edelblut Haflinger (PDF)
- Impfbestimmungen der FN (PDF) - Bitte achten Sie darauf, dass der aktuelle Impfstatus im Equidenpass vermerkt ist.
- Infos zum Freispringen (PDF)
- Formular "Informationen zum Mutterstamm" (PDF)
Informationen zu den o.g. Veranstaltungen durch
Christina Gaube, Telefon 02166 6219111 E-Mail: cg@pferdezucht-rheinland.de
Leistungsprüfungen
Ausführliche Informationen und Downloads zum Thema "Hengstleistungsprüfung" finden Sie auf der folgenden Internetseite:
Hengstverteilungsplan
Hengstverteilungsplan 2024 (service.vit.de)
Nähere Informationen erhalten Sie von den jeweiligen Hengsthaltern.