Achtung: Bitte vor der Beantragung von Zweitschriften und Besitzwechseln lesen!

Zuständigkeit: Änderungsberechtigt ist ausschließlich der Verband, der die Papiere Ihres Pferdes erstellt hat.
Welcher Verband dies war, sehen Sie auf dem Deckblatt Ihres Equidenpasses oder oben auf Ihrer Eigentumsurkunde.
Auch die Lebensnumer kann Aufschluss hierüber geben. Wenn Sie sich unsicher sind, welcher Verband zuständig ist, rufen Sie uns gerne an.
Wir können und dürfen ausschließlich Papiere von Pferden bearbeiten, auf denen "Rheinisches Pferdestammbuch e.V." steht.

Warmblüter: Seit 2015 liegt das Zuchtprogramm des Rheinischen Reitpferdes (Rheinländer) beim Hannoveraner Verband e.V.
Zweitschriften und Besitzwechsel für diese Rasse werden daher vom Hannoveraner Verband e.V. vorgenommen, auch wenn die Papiere vor 2015 von uns erstellt wurden.
Bitte wenden Sie sich an den Hannoveraner Verband e.V., um die entsprechenden Antragsformulare zu erhalten.

Pferd/ Pony o. Rasse: Die sogenannten Freizeitpferdepässe werden von der FN (Deutsche Reiterliche Vereinigung) bearbeitet.
Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen rund um den Freizeitpferdepass an die FN - auch wenn das Ursprungspapier vom Rheinischen Pferdestammbuch e.V. erstellt wurde.

Sie haben ein ausländisches Papier? Wenn es um eine Zweitschrift geht, nehmen Sie idealerweise Kontakt zum entsprechenden Verband in den Niederlanden, Frankreich etc. auf.
Besitzwechsel in ausländischen Papieren darf in Deutschland nur die Deutsche Reiterliche Vereinigung in Warendorf vornehmen.

Equidenpass aus altem Abstammungsnachweis: Ihr Pferd/ Pony ist vor der Equidenpasspflicht geboren worden und besitzt lediglich den roten Abstammungsnachweis? In diesem Fall melden Sie sich bitte vorab telefonisch oder per E-Mail bei uns.

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