Verwendung von Deckscheinen
Es werden Stutenbesitzern keine vorgefertigten Deckscheine mehr übersandt, d.h. die Hengsthalter müssen in der Geschäftsstelle entsprechende Blanko Deckscheine bestellen (Telefon: 02166-6219116 - Fax: 02166-6219120) und verwenden. Sollten Sie noch ältere Blanko Deckscheine (fünfstellig vornummeriert) in Ihrem Bestand haben, so können diese noch verwendet werden, da alle Blanko Deckscheine zeitlich unbefristet gültig sind. Achten Sie beim Ausfüllen der Deckscheinformulare bitte darauf, dass, wenn Stuten mit ausländischem Abstammungsnachweis bedeckt werden, Sie uns zusammen mit dem Deckschein auch eine Kopie des ausländischen Abstammungsnachweises übersenden. Jeder Hengsthalter ist verpflichtet, bis spätestens 31.Oktober der Geschäftsstelle des Rheinischen Pferdestammbuch e.V. die Bedeckungs/Besamungsmeldungen einzureichen. Wird diese Frist nicht eingehalten, so erfolgt gemäß der Beitrags-und Gebührenordnung die Berechnung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 100,00/Hengsthalter. Sollte Ihr Hengst in der abgelaufenen Decksaison nicht im Deck/Besamungseinsatz gewesen sein, so bitten wir Sie trotzdem um entsprechende Rückmeldung.
Wenn Sie an einer elektronischen Erfassung der Deckdaten interessiert sein, so setzen Sie sich bitte unter der o.g.Rufnummer mit Frau Leske zwecks näherer Erläuterung in Verbindung.