Zucht
Wichtige Information zur Ausstellung von Equidenpässen
Identifizierung von Equiden
Aktuelle Regelungen und Hinweise zur Kennzeichnung und Identifizierung von Einhufern in NRW
Im Zuge der Kennzeichnungspflicht der nach dem 1.7.2009 geborenen Fohlen durch einen Transponder und der damit verbundenen Ausstellung des Equidenpasses hat der Tierhalter nach § 26 ViehVerkehrsVerordnung seine Tierhaltung ( sofern in NRW ) der Tierseuchenkasse NRW anzuzeigen und erhält eine Registriernummer für seinen Betrieb mit dem Betriebstyp Pferdehalter.
Wir bitten Sie die o.g. Registriernummer, sofern noch nicht erfolgt, kurzfristig bei der Tierseuchenkasse zu beantragen, entsprechende Informationen sowie Antragsformulare sind der folgenden Internetseite zu entnehmen:
www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierseuchenkasse/
Züchter bzw.Halter, die Ihren Bestand nicht im Bundesland NRW besitzen, können sich an die zuständigen Stellen wie folgt wenden:
https://www.hi-tier.de/ads-adress.html
Nach Erhalt der Registriernummer bitten wir diese der Geschäftsstelle in Wickrath mitzuteilen.
Formular zur Meldung der Halter Registriernummer
Ohne das Vorliegen der o.g. Registriernummer kann und darf kein Equidenpass ausgestellt werden!
Des Weiteren bitten wir Sie zu beachten, dass bei der Kennzeichnung von Pferden mit Standort in Deutschland, für die das Rheinische Pferdestammbuch (Verband) den Equidendpass ausstellt, generell nur noch Transponder (Mikrochips) aus dem Fundus des Verbandes verwendet werden dürfen! Für Pferde ausserhalb Deutschland, der EU, müssen die Besitzer bzw. Halter den Transponder an betreffender Stelle in Ihrem Land anfordern.
Die kennzeichnungsberechtigten Kreistierzuchtberater sind im Besitz solcher deutschen Transponder, die sie über den Verband erhalten. Sollte - im Ausnahmefall - ein Tierarzt mit der Kennzeichnung beauftragt werden, so muss der Transponder vom Pferdebesitzer beim Verband angefordert werden.
Abfohlmeldungen
Aus gegebenem Anlass bitten wir Sie Ihre Abfohlmeldungen (die satzungsgemäß innerhalb eines Monats nach der Geburt erfolgen müssen) bzw. Anmeldungen zur Kreis Stuten- und Fohlenschau nur an Ihren zuständigen Kreispferdezuchtverein bzw. Kreistierzuchtberater zu senden.
(Adressen hierzu finden Sie unter „Übersicht der Kreisorganisationen“)
Dies gilt nicht für die Stuten- und Fohlenschau im August in Wickrath, hier richten Sie Ihre Anmeldung bitte direkt an die Geschäftsstelle des Verbandes in Wickrath.
Folgende Unterlagen reichen Sie bitte ein:
- Original Deckschein bzw. Abfohlmeldeformular mit Angabe von Geburtsdatum und Geschlecht des Fohlens (bei allen Rassen ausser Reitpferd), bei Reitpferdefohlen: Hannoversche Abfohlmeldung
- Sofern die Mutter des Fohlens noch eingetragen werden muss, eine Kopie des Abstammungsnachweises bzw. der Eigentumsurkunde mit Angabe des Stutennamen