Jedes Jahr ist sie Thema und spätestens im Herbst, wenn es ans Absetzen geht, sorgt sie für viele Diskussionen und Gesprächsbedarf. Dabei stützen sich die Regeln, nach denen verfahren wird, auf die Zuchtprogramme selbst und Vorgaben der Landwirtschaftskammer.
Sie sind klar geregelt und in einigen Fällen unumgänglich. Mit diesem Artikel möchten wir Klarheit verschaffen und aufklären.
Zwei Punkte nehmen Einfluss darauf, ob eine DNA-Abstammungsüberprüfung Ihres Fohlens durchgeführt werden muss oder nicht: Die Rasse und Details zur Bedeckung.
Rassen, die das Rheinische Pferdestammbuch e.V. führt, bei denen immer eine DNA-Abstammungsüberprüfung vor Passdruck durchgeführt werden muss, sind
- Berber / Araber-Berber
- Connemara Pony
- Frederiksborger
- Islandpferd
- Lipizzaner
- Pura Raza Espanola
Bedeckungsmeldungen, die ebenfalls eine DNA-Abstammungsuntersuchung mit sich bringen:
- Der häufigste Grund -> Der Deckschein wurde nicht pünktlich eingereicht.
Alle Deckscheine für Fohlen, die im Rheinischen Pferdestammbuch e.V. registriert werden sollen, müssen bis zum 10. im Jahr der Bedeckung im Original in der Geschäftsstelle vorliegen.
Die rheinischen Deckscheine bestehen aus drei Formularen:
Seite 1, weiß-> Deckschein, Abgabefrist 31.10. im Jahr der Bedeckung
Seite 2, gelb -> Abfohlmeldung, wird kurz nach der Fohlengeburt in Wickrath eingereicht
Seite 3, rosa -> Deckbescheinigung, bleibt beim Züchter
Fremde Deckscheine sind ebenfalls im Original einzusenden.
- Die Stute wurde in einer Saison von verschiedenen Hengsten gedeckt.
- Es handelt sich um ein Embryotransfer-Fohlen. In diesem Fall wird die DNA des Fohlens mit der des Vaters und der beider Mütter abgeglichen.
- Das Fohlen ist zum Zeitpunkt des Passdrucks älter als 12 Monate.
Die Empfehlung des Zuchtverbandes ist jedoch ganz eindeutig, möglichst jedes Fohlen überprüfen zu lassen. Wieso ist eine DNA-Abstammungsüberprüfung so wichtig? Für die zielgerichtete Zucht und Ambition selbst einmal den zukünftigen Deckhengst zu ziehen, ist die DNA-Registrierung ein Muss.
- Jeder Hengst, der zur Körung vorgestellt wird, muss seine Abstammung durch DNA-Überprüfung belegen können. Sollte bspw. die Mutter vor dieser Überprüfung versterben und nicht selbst typisiert sein, besteht in den wenigsten Fällen die Möglichkeit die Mutter-DNA zu rekonstruieren und der Hengst hat, so gut er in den Augen des Besitzers auch sein mag, keine Möglichkeit jemals an einer Körung teilzunehmen.
- Fohlen der o.g. Rassen müssen DNA-Abstammungsüberprüft sein. Verstirbt ein Elternteil vor der benötigten Untersuchung und war selbst nicht DNA-registriert, da es bspw. selbst noch keinen Equidenpass besitzt oder vor der Einführung der DNA-Pflicht geboren wurde, so darf für den Nachkommen kein Abstammungsnachweis ausgestellt werden.
- Es gibt keine Missverständnisse oder unerwartete Kosten, da der Deckschein zu spät eingereicht wurde. Die DNA-Abstammungsüberprüfung kann pro Fohlen fest eingeplant werden.
Was wird für die DNA-Abstammungsüberprüfung benötigt?
Eine Haarwurzelprobe jedes zu prüfenden Pferdes. Ca. 30 Mähnen- oder Schweifhaare mit Wurzel. (Haare nicht abschneiden.)
Das Rheinische Pferdestammbuch gibt die Kosten der Labore 1:1 an die Züchter weiter und berechnet pro Probenversand lediglich eine kleine Bearbeitungsgebühr.
Bei Fragen zu dem Thema können Sie sich jederzeit in der Geschäftsstelle des Rheinischen Pferdestammbuchs e.V. erkundigen.